Was gehört in ein Literaturverzeichnis?

Was gehört in ein Literaturverzeichnis?

Literaturverzeichnis

Definition:


Das Literaturverzeichnis ist eine alphabetisch sortierte Auflistung aller Quellen, die in einer wissenschaftlichen Arbeit zitiert oder verwendet wurden. Es steht am Ende der Arbeit (vor dem Anhang) und ist ein zwingender Bestandteil jeder akademischen Schrift, von der Hausarbeit bis zur Dissertation.

Details & Bedeutung:


Das Literaturverzeichnis ermöglicht es dem Leser, die verwendeten Werke eindeutig zu identifizieren und aufzufinden. Wichtig ist hierbei die formale Einheitlichkeit. Je nach Art der Quelle (Buch, Sammelbandbeitrag, Internetquelle, Journal-Artikel) gelten unterschiedliche Formatierungsregeln.

  • Ein typischer Eintrag enthält: Autor, Erscheinungsjahr, Titel, Verlag/Erscheinungsort (bzw. DOI bei Online-Quellen).
  • Es dürfen nur Quellen aufgeführt werden, die tatsächlich im Text verwendet wurden (keine reine Lese-Liste).

Fehler im Literaturverzeichnis führen oft zu Punktabzug, da sie als formaler Mangel gelten.

Unsere Unterstützung:


Das Erstellen und Formatieren des Literaturverzeichnisses ist oft mühsam und fehleranfällig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Quellen perfekt zu formatieren. Sehen Sie sich unsere Angebote unter Leistungen an.